Jobcenter

Mit der "Hartz IV – Reform" wurden zum 01.01.2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammengelegt.
Im Landkreis Waldshut wird diese Aufgabe vom Jobcenter wahrgenommen.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, im Landkreis Waldshut wohnen und hilfebedürftig sind, können die so genannte "Grundsicherung für Arbeitsuchende" erhalten. Alle Leistungen, die eine Integration in die Arbeitswelt möglich machen, erhalten die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten "aus einer Hand" vom Landkreis Waldshut.
Einige Leistungen aus dem Gesamtpaket sind:

  • Eingliederung in Arbeit, Beratung und Vermittlung
  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für die Kinderbetreuung
  • Schuldner- und Suchtberatung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Bildung und Teilhabe für Jugendliche unter 25 Jahren

Verstärkte Vermittlungsaktivitäten und der effiziente Einsatz aller staatlichen Fördermöglichkeiten helfen dabei, die Bemühungen um eine Integration in den Arbeitsmarkt der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II zu unterstützen.

Kontakt

Landkreis Waldshut
Jobcenter

Waldtorstr. 14
D -79761 Waldshut-Tiengen

07751-864104
eingliederung@landkreis-waldshut.de
http://www.landkreis-waldshut.de/

Ansprechpartner:
siehe Internetauftritt