Name
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg
Beschreibung

Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Dienststellenleitung und nachgeordnete Organisationseinheiten darin, die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu beschleunigen. Die Chancengleichheit soll als Leitprinzip des Verwaltungshandelns umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Verwirklichung der folgenden Grundsätze für Frauen und Männer: 

  • Gleiche Mitwirkung an öffentlichen Entscheidungsprozessen
  • gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben
  • eigenständige Existenzsicherung
  • gleiche Bezahlung

Die geschlechterspezifische Ausrichtung der Chancengleichheit wird zunehmend um das Ziel der Vielfalt (Diversity) erweitert. Alle sollen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben oder sexueller Orientierung, gleiche Chancen haben.

Überregionale Netzwerke
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