Name
Kinderschutz
Beschreibung

Kinderschutz ist gesetzlicher Auftrag des Jugendamtes und zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich Einrichtungen und Institutionen, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, verpflichten. Kinderschutz umfasst ein breites Spektrum von Maßnahmen: Vorbeugung im Sinne von Familienbildung, Information, Beratung über Pflege, Förderung und Erziehung. Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen, die besondere Risiken für die Entwicklung der Kinder mit sich bringen. Eingriff bei Kindeswohlgefährdung. Kinder, deren weitere Entwicklung durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch gefährdet ist, sind zu schützen. Wenn Sie sich in einem Einzelfall an das Jugendamt wenden wollen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes Kontakt auf. Die Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen richtet sich nach dem Wohnort des gefährdeten Kindes. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie auf der Homepage des Landkreises. Mit Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, sind Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geschlossen. Die Fachkräfte handeln auf der Grundlage dieser Vereinbarungen.

Erreichbarkeit des Jugendamtes während der Öffnungszeiten:

In Notfällen rufen Sie bitte im Sekretariat des Jugendamtes an: Sekretariat, Tel: 07751 - 86 4301. Vom Sekretariat werden Sie an den entsprechenden Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) weiter geleitet.

Erreichbarkeit des Jugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten:

In Notfällen erreichen Sie eine/n Mitarbeiter/in des Jugendamts über die folgenden Polizeireviere:

Polizeirevier Waldshut-Tiengen, Tel: 07751 – 83160

Polizeirevier Bad Säckingen, Tel: 07761 – 9340

Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier

Zugang
kostenfrei

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