Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"

Die starke Nachfrage im Bundesprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ hat gezeigt, wie hoch die Bereitschaft der Unternehmen ist, aktiv für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu werden. Unternehmen, Beschäftigte und deren Familien profitieren gleichermaßen von einer betrieblich organisierten oder unterstützten Kinderbetreuung.

Mit der Fortsetzung des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das Bundesfamilienministerium mit konkreten Anreizen weiterhin Unternehmen, die sich für die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren.

Gefördert wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr – sei es in bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Pro Platz wird ein pauschaler Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt, Die Höhe der Pauschale ist abhängig vom Betreuungsumfang. Für einen Ganztagsplatz wird eine Pauschale von 400 € pro Monat gezahlt. Die Förderung erfolgt für bis zu zwei Jahre. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

-          Die Betreuungsplätze müssen neu sein

-          Es muss eine Gruppe mit wenigstens sechs Plätzen entstehen, in begründeten Ausnahmefällen können es auch weniger sein.

-          Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, aber auch Stiftungen und Körperschaften des privaten Rechts, können am Programm teilnehmen. Je nach Größe und Bedarf des Unternehmens kann es lohnend sein, mit anderen Unternehmen zu kooperieren, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Derartige Kooperationsprojekte mit mehreren Unternehmen werden im Programm bevorzugt gefördert. Die Unternehmen beteiligen sich mit mindestens 250 Euro pro Ganztagsplatz und Monat an den laufenden Betriebskosten der neuen Plätze.

-          Die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen (insbesondere die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) liegen vor.

-          Die ausgereichte Pauschale darf ausschließlich zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben der geförderten Plätze verwendet werden.

Anträge auf Förderung werden von den Trägern der Betreuungseinrichtungen online bei der Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung“ gestellt.

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