Kliniken Rubriken
Kinderklinik
Name
Möglichkeit der vertraulichen- oder anonymen Geburt und Babyklappe, St. Elisabethen- Krankenhaus gGmbH, Lörrach
Beschreibung

(1) Anonyme Geburt: Bei der anonymen Geburt nennt die betroffene Frau keiner Kontaktperson, weder im Krankenhaus noch bei einer regionalen Beratungsstelle, ihren richtigen Namen oder ihre Anschrift. Die Geburt wird dann unter einem Alias-Namen durchgeführt. Sollte der Krankenhausleitung Name und Adresse aus irgendeinem Grunde bekannt werden, so ist sie juristisch verpflichtet, diese Daten an das Standesamt Lörrach weiterzugeben. Der Status einer anonymen Geburt ist dann nicht mehr aufrecht zu erhalten. Hat eine anonym gebärende Frau versehentlich ihren Namen genannt, werden ihre Daten bei allen beteiligten Ämtern und der zuständigen Krankenkasse vertraulich behandelt. (2) Bei der vertraulichen Geburt wird der Wunsch der Mutter nach einer Nichtbekanntgabe ihrer persönlichen Daten berücksichtigt und gelichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt (Schwangerenkonfliktgesetz SchKG). Die wahre Identität muss die Mutter nur einer Mitarbeiterin der Schwangerenberatungsstelle anvertrauen und nachweisen. Diese Daten werden in einem besonders geschützten zentralen Ort aufbewahrt. In der Klinik wird sie mit einem von ihr gewähltem Aliasnamen behandelt. Nach der Entbindung wird das Kind in einer Pflegefamilie versorgt. Wichtig ist, das bei diesem Verfahren möglichst vor der Entbindung Kontakt zu einer Schwangerenberatungsstelle aufgenommen wird. Dieser Schritt kann zur Not allerdings auch noch vom Krankenhaus gegangen werden. Dann ist es jedoch wichtig, dass  die Frau, wie bei der anonymen Geburt, ihre Identität im Krankenhaus nicht offenbart, also auch nicht ihre Versichertenkarte abgibt sondern den Wunsch nach einer vertraulichen Geburt äußert. Das Kind erhält das Recht, sofern keine Gefahr für die Mutter dadurch entsteht, ab dem 16 Lebensjahr zu erfahren, wer seine leibliche Mutter ist. Weitere Fragen zu dem Verfahren beantwortet gerne jede Schwangerenberatungsstelle. (3) Babyklappe: Bei der Nutzung der Babyklappe legt die Frau das Kind in der Babyklappe des St.Elisabethen-Krankenhauses ab.

Zugang
kostenfrei

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